Kosten

Für ein ausgiebiges Anamnesegespräch und eine gründliche Untersuchung und Behandlung nehmen wir uns viel Zeit.
Unser Honorar richtet sich nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Die privaten Krankenversicherungen und privaten Krankenzusatzversicherungen übernehmen die Behandlungskosten in Höhe der vertraglich vereinbarten Konditionen, dazu wird nach dem Heilpraktikergebührenverzeichnis abgerechnet.

Die Häufigkeit der Behandlungen richtet sich nach dem jeweiligen Beschwerdebild des Patienten. Chronische Beschwerden erfordern meistens einen längeren Behandlungszeitraum als akute.

Zwischen den Behandlungssitzungen liegen in der Regel zwei bis vier Wochen oder länger, um dem Körper die Möglichkeit zu geben, sich auf die Veränderung durch die Behandlung einzustellen.

Kosten werden von der Techniker Krankenkasse, BKK Mobil Oil, SBK (Siemens Betriebskrankenkasse), BKK Essanelle bisher erstattet.

Techniker Krankenkasse
Ab 01.01.2012 übernimmt die Techniker Krankenkasse (TK) 80% der Kosten
für bis zu 6 osteopathische Behandlungen je Kalenderjahr und Versicherten
(nicht mehr als 60 € pro Sitzung).

Vorraussetzung:
• Ein Arzt bescheinigt die Notwendigkeit einer osteopathischen Behandlung
(grünes oder blaues Rezept)

• Erfolgen muss die Behandlung von einem Arzt oder Heilpraktiker, der Mitglied
eines Berufsverbandes der Osteopathen ist wie der VOD (Verband der Deutschen Osteopathen).
Thorsten Schulz ist Mitglied im VOD

• Der Patient übernimmt die Kosten der Behandlung zunächst selbst, und reicht
das Rezept und die bezahlten Rechnungen selbst bei der TK ein.

Weitere Informationen finden Sie unter
www.tk.de/tk/leistungen-a-z/o/osteopathie/405096

Wichtig: Laut Schreiben vom VOD am 30.12.2011
„Physiotherapeuten hingegen dürfen bekanntermaßen nur im Rahmen der Physiotherapie osteopathisch behandeln, was im Konzept der TK nicht berücksichtigt wurde und was den Versicherten nicht mitgeteilt wird.“